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Frequently Asked Questions

  • Liefert FEIERMAX ?
    FEIERMAX liefert Ihnen Holz und andere Produkte bis nach Hause oder an einen Ort ihrer Wahl.
  • Bis wohin liefert FEIERMAX ?
    Wir liefern in ganz Luxemburg und auf Anfrage auch im nahen Grenzgebiet.
  • Was kostet die Lieferung ?
    Unsere Lieferungen sind kostenlos.
  • Was mache ich, wenn ich nicht zu Hause bin, wenn mein Holz geliefert werden soll?
    Falls sie für die Lieferung nicht zu Hause sein können, brauchen sie das nur bei der Bestellung zu erwähnen und wir schicken Ihnen ein Foto sobald die Lieferung bei an ihrem gewünschten Platz abgestellt wurde.
  • Ich habe Holz im Online Shop bestellt. Wann wird meine Bestellung geliefert ?
    Gewöhnlich liefern wir die Bestellungen innerhalb der ersten 5-7 Werktagen. Nach einer Bestellung werden wir Sie schnellstmöglich kontaktieren um ein Lieferdatum zu vereinbaren. Hier können Sie uns auch den genauen Ort nennen, wo ihre Lieferung deponiert werden soll. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie uns bei der Bestellung eine Telefonnummer nennen. WICHTIG: Sollten Sie ihre Lieferung dringend benötigen, geben Sie dies bitte bei ihrer Bestellung mit an.
  • Wieviel Restfeuchtigkeit hat das Brennholz ?
    Wir verkaufen nur Brennholz das unter 20% Restfeuchtigkeit hat. Sie können unser Holz also direkt verwenden und müssen es nicht mehr zum Trocknen lagern.
  • Wie sollte ich mein Brennholz am besten lagern ?
    Ihr Holz sollte so trocken wie möglich gelagert werden. Das heißt sie sollten das Holz unbedingt vor Regen und Witterung schützen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Holzunterstand neben ihrem Haus. Falls sie keinen Unterstand besitzen, bietet FEIERMAX auch Brennholz in Gitterboxen an, welche auf Wunsch mit einem Regenschutz geliefert werden können.
  • Wie kann ich bei Feiermax Sarl zahlen?
    Sie können in unserem Online Shop direkt mit allen gängigen Bankkarten zahlen oder direkt bei Lieferung mittels Bankkarte oder Bargeld.
  • Können sie sich auch regelmäßig um meinen Garten kümmern ?
    Ja. Wir kümmern uns auf Wunsch um den kompletten Unterhalt ihres Gartens und bieten ihnen ein "RundumSorglos"-Paket.
  • Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen betreffend den Verleih-Service von Feiermax SARL
    1. Vertragsbedingungen 1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und dem Vermieter, hier Feiermax SARL, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Miet-und Nutzungsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden. 1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündliche, telefonische oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht. 1.3 Der Mietgegenstand wird tageweise vermietet. Die genauen Mietzeiten sind der jeweiligen Beschreibung zu entnehmen. Andere Mietzeiträume und Uhrzeiten bedürfen einer gesonderten Absprache. 1.4 Gegenwärtige Miet-und Nutzungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Feiermax SARL. 2.Abschluss des Vertrages 2.1 Die Reservierung des Mietgegenstandes erfolgt per Internet, über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch und muss vom Vermieter bestätigt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt bei Lieferung oder Abholung der Sauna auf dem diesbezüglichen Formular. 3. Reservierung, Änderung, Rücktritt 3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären. 3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages des jeweiligen Mietgegenstandes bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt. 3.3 Eine Stornierung ist grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Sollten dem Vermieter Kosten durch die Reservierung/Stornierung entstanden sein, sind diese vom Mieter zu tragen. Der Kostennachweis obliegt dem Vermieter. 3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen. 4.Übergabe des Mietgegenstandes/Ausführung/Gewährleistung 4.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Adresse, Name, usw.) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet. 4.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führen zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringen somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten. 4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Zubehör) sowie der vollständigen und korrekten Eintragung eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Mietvertrag zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag den Zustand des Mietgegenstandes sowie die Vollständigkeit des Zubehörs. 4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Mietgegenstand sowie jedes dazugehörige Zubehör in Besitz zu nehmen. 4.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen. 4.6 Der Mieter hat den Mietgegenstand und das dazugehörige Zubehör sauber an den Vermieter zurückzugeben. Etwaige Rückstände (Schmutz, Staub, Asche usw.), die durch die Benutzung des Mietgegenstandes entstanden sind, durch den Mieter zu entfernen. 4.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Mietgegenstandes bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern. Die Höhe der Kaution ist der jeweiligen Beschreibung zu entnehmen. 4.8 Bei der Anlieferung des Mietgegenstandes durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten. Bei einer Selbstabholung des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt die erwähnte Einweisung bei der Übergabe des Mietgegenstandes. 4.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen. 4.9.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters i. H. von bis zu 2000,- Euro bei Reparatur. Bei Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 2000,- Euro. Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinem Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren,...) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 2000,- Euro.) 5. Zahlungsbedingungen 5.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Sicherungsgebühr/ Kaution zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes und des Zubehörs wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt. 5.2 Die Kaution muss in bar oder per Kartenzahlung hinterlegt werden. 5.3 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels. 6. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht 6.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. 6.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 6 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten. 6.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Personen, die in Kontakt mit dem Mietgegenstand kommen. 6.4.Folgende Dinge MÜSSEN beachtet werden: 6.4.1 Sollte der Mietgegenstand einen Holzofen beinhalten, ist dieser während des Betriebs wegen der Verbrennungsgefahr nicht zu berühren. Ausnahme: Öffnen der Ofentür zum Befeuern. 6.4.2 Sollte der Mietgegenstand eine Tür beinhalten, ist der Gegenstand so zu platzieren, dass die Tür zu jedem Zeitpunkt komplett geöffnet werden kann. Des Weiteren darf die Tür nicht verstellt werden. 6.4.3 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Holzofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Ofen). 6.4.4 Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Nähe des Mietgegenstandes, auch wenn dieser außer Betrieb ist. 6.4.5 Der Mietgegenstand darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden. 6.4.6 Der Mietgegenstand darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden und sollte genügend Sicherheitsabstand zu brennbaren Objekten haben. 6.4.7 Der Mietgegenstand darf nur auf autorisierten (privaten) Flächen abgestellt werden. 6.4.8 Es muss vermieden werden, dass Körperflüssigkeiten auf den Mietgegenstand gelangen. (Tuch als Unterlage) 6.4.9 Tiere dürfen nicht in/auf den Mietgegenstand. 6.4.10 Die Verwendung von eigenem SAUNA-ÖL ist untersagt! Aufgüsse nur mit geeigneten Aromenzusätze für Saunen und nur in den dafür vorgesehenen Gegenständen. 6.4.11 Lebensmittel sind in der mobilen Fass-Sauna untersagt. 6.4.12 Personen mit einer Einschränkung dürfen die mobile Fass-Sauna nur unter Aufsicht benutzen. 6.4.13 Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die mobile Fass-Sauna ungeeignet. 6.4.14 Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang abgelegt werden. 6.4.15 In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden außer im Saunaofen. 6.4.16 In der Sauna darf nicht geraucht werden. 6.4.17 Die Sauna sollte textilfrei betreten werden. 6.4.18 Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden. 6.4.19 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden. 6.4.20 Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützrad vorne und hinten, Handbremse) 6.4.21 Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet. 6.4.22 Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden. 6.4.23 Der Ofen/ Die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln. 6.4.24 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodosen mit in die Sauna genommen werden. 6.4.25 Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden. 6.4.26 Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr. 6.4.27 Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden. 6.4.28 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten. Der hierdurch entstandene Schaden an den Geräten und der Sauna trägt der Mieter. 6.4.29 Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der Hitzeentwicklung. Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig. 7. Haftung 7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht wurden. 7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. 7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer. 7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der Mietgegenstände auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen. 7.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen des Mietgegenstandes auf öffentlicher Straße oder auf Privatgrundstücken während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behält Feiermax SARL sich das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen den Mieter einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben. 7.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters: Wenn sich der Mieter oder Personen unter seiner Aufsicht Verbrennungen zuziehen, weil sie z.B. auf den heißen Ofen fassen, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf geraten, greifen etc. Wenn die mobile Sauna vom Anhänger fällt. Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind. Personen gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc. sich jemand beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger eingeklemmt. sich jemand beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt. sich jemand bei anderen Tätigkeiten im Umgang mit dem Mietgegenstand verletzt.
  • Lieferkosten
    Die Lieferkosten betragen 1€/km. Es werden nur Kilometer mit der Sauna gezählt. Die Berechnung erfolgt nach Google Maps.
  • Selbstabholung
    Sie können die Sauna ebenfalls bei uns abholen. Hierfür benötigen Sie ein Zugfahrzeug mit einer Anhängelast von mindestens 1300kg und einen Führerschein der Klasse B+E. (Kopie des Führerscheins wird dem Mietvertrag beigelegt.)
  • Saunieren für Anfänger
    Sauna Badeanleitung 1. Nicht mit leerem Magen oder direkt nach dem Essen in die Sauna gehen. 2. Unbekleidet die Sauna betreten 3. Vor dem Betreten der Sauna immer duschen – nicht nur aufgrund der Hygiene, sondern auch um den störenden Fettfilm der Haut zu entfernen 4. Vor der Sauna gut abtrocknen (die trockene Haut schwitzt besser). 5. Ein warmes Fußbad zuvor akklimatisiert den Körper und bereitet Sie auf die Wärme vor. 6. Die Sauna dient der Entspannung -deshalb ruhig verhalten. 7. Legen Sie ein großes Badetuch auf die Sitzbank. 8. Um Schwindel oder gar einen Ohnmachtsanfall zu vermeiden, erheben Sie sich die letzten 2 Minuten aus Ihre Liegeposition und setzen sich senkrecht. Bewegen Sie Ihre Beine, so sackt das Blut nicht in Ihren Unterkörper. 9. Denken Sie an Ihre Gesundheit! Verlassen Sie die Sauna frühzeitig wenn Sie sich nicht wohl fühlen 10. Ein Saunabad dauert zwischen 8 und 12 Minuten, jedoch nicht über 15 Minuten. 11. In manchen Saunas ist es üblich, einen Aufguss durchzuführen. Nach einer Phase des Vorschwitzens (5-10 Minuten) folgt der Aufguss als „Höhepunkt“ (6-8 Minuten) und evtl. noch eine Phase des Nachschwitzen von 1-2 Minuten. 12. Verlassen oder betreten Sie die Sauna nicht während des Aufgusses. 13. Um Ihr Atemwege zu kühlen und Sauerstoff zu tanken ist es üblich, etwa 2 Minuten an die frische Luft zu gehen. 14. Nach dem Verlassen der Sauna immer duschen 15. Eine gesundheitsfördernde Wirkung erzielen Sie nur, wenn die Abkühlung durch Kaltwasser und Frischluft stark genug ist. 16. Ein warmes Fußbad ist auch nach dem Abkühlen empfehlenswert. So wird die noch im Körper verbliebene Wärme abgeführt und der Körper kühlt ab. Dies ist auch eine gute Vorbeugemaßnahme gegen Erkältungen. Zudem wird durch das warme Fußbad ein Nachschwitzen des Körpers verhindert. 17. Wenn Sie entspannen wollen, können Sie sich in einen Ruheraum zurückziehen. 18. Trinken Sie erst wieder nach dem letzten Saunagang. Keinen Alkohol! Empfehlenswert sind calcium- und magnesiumreiche Mineralwasser oder verdünnte Fruchtsäfte (mind. 1 Liter)
  • Dimensionen der mobilen Sauna
    Länge: 4,6m Breite: 2,5m Höhe: 3,7m
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